Ablauf

Zunächst findet i.d.R. eine sogenannte „Psychotherapeutische Sprechstunde“ mit einer Dauer von 50 min statt. Diese dient der Klärung der Frage, ob ein Verdacht auf eine psychische Krankheit vorliegt und ob das Kind / der Jugendliche eine Psychotherapie benötigt oder ob mit anderen Unterstützungs- und Beratungsangeboten geholfen werden kann. Dieser Termin findet i.d.R. mit dem Kind / Jugendlichen und mindestens einem Erziehungsberechtigten statt. In einem ausführlichen Erstgespräch soll dabei ein Überblick über die Problematik gewonnen werden. Gleichzeitig sollen dabei aber auch die Fähigkeiten und Ressourcen des Kindes / Jugendlichen beleuchtet werden. Sollte festgestellt werden, dass eine verhaltenstherapeutische Behandlung notwendig erscheint und es in der Praxis freie Therapieplätze gibt, schließen sich sogenannte „Probatorische Sitzungen“ (mindestens zwei, höchstens sechs) an, welche für eine ausführliche Diagnostik, Aufklärung und Informationsvermittlung zum Störungsbild, der Antragsstellung der Therapie bei der Krankenkasse sowie einer gemeinsamen Klärung der weiteren Vorgehensweise zur Verfügung stehen.

Die sich anschließenden "
Therapiestunden“ finden in Form von 50-minütigen Einzelsitzungen meist wöchentlich – in der Regel – am Nachmittag statt. Im Verlauf des Therapieprozesses können – je nach Störungsbild – unterschiedliche Behandlungsmethoden, wie z.B. Rollenspiele, soziales Kompetenztraining, kognitive Verfahren, Konfrontationsverfahren, etc. zum Einsatz kommen. Die Kinder/Jugendlichen lernen, vorhandene Fähigkeiten zu nutzen sowie ihren individuellen Handlungsrahmen zu erweitern. Bei Kindern geschieht dies vorwiegend spielerisch, bei Jugendlichen zunehmend im Gespräch. Elterngespräche erfolgen begleitend in regelmäßigen Abständen.